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Leitung

Frau Dr. Katrin Rohr-Suchalla, Rechtsanwältin, Partnerin der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Stuttgart

Programm

Halbtagesseminar

Beginn: 13:00 Uhr,
Ende: ca. 17:00 Uhr
dazwischen Kaffeepause (inklusive Getränke und kleiner Snack)

Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Auswirkungen dieser Entscheidung auf HOAI-Verträge, die schon geschlossen wurden, die vor Gerichten anhängig sind sowie noch abgeschlossen werden sollen, sind weitreichend. Es liegen bereits zwei Urteile zu den Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidung (OLG Celle und OLG Hamm) vor, die von völlig unterschiedlichen Auswirkungen ausgehen. Des Weiteren werden die Auswirkungen auf Vergabeverfahren und sonstige Regelungen der HOAI dargestellt.

Ort

Stadion Restaurant Filderstadt Bernhausen