Leitung

Ass.-Jur. Dipl.-Ing. Nikolai Schirmer, Regierungspräsidium Stuttgart

Programm

Beginn: 9:00 Uhr,
Ende: ca. 16:30 Uhr
Dazwischen: Kaffeepausen, Mittagspausen (Pausenverpflegung auf Selbstzahlerbasis)

Die Höhe der Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen bestimmt sich maßgeblich nach den Regelungen der HOAI. Das richtige Verständnis dieser Regelungen ist sowohl für die fehlerfreie Vertragsgestaltung als auch für die Vertragsabrechnung von immenser Bedeutung. Im Rahmen des Seminars werden die Systematik und der Aufbau der HOAI besprochen. Es wird dargestellt, welche Architekten- und Ingenieurleistungen dem zwingenden Preisrecht der HOAI unterfallen und für welche Leistungen das Honorar frei vereinbart werden kann, wie mit Verstößen gegen die zwingenden Vorschriften der HOAI umzugehen ist und wie sich Leistungsänderungen auf das Honorar auswirken. Darüber hinaus werden verschieden Probleme bei der Durchführung von HOAI-Verträgen erörtert. Ebenso dargestellt werden zudem relevante Änderungen durch die Reform der HOAI im Jahr 2013 und die Folgen der Reform des Bauvertragsrechts für den HOAI-Vertrag und den Honoraranspruch.

Ort

Stadion Restaurant Bernhausen

Dombasler Str. 8,

70794 Filderstadt